Hautkrebsvorsorgeuntersuchung (Hautkrebsscreening)

Die Hautkrebsvorsorge ist in Abhängigkeit vom Versicherungsstatus in Deutschland unterschiedlich geregelt:

Privatpatienten unterliegen bei der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung keiner Altersbegrenzung (inkl. Auflichtmikroskopie und ggf. computergestützter digitaler Videodermatoskopie).

Gesetzlich Krankenversicherten (GKV) steht ab einem Alter von 35 Jahren eine standardisierte Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs zu. Diese Vorsorgeuntersuchung kann alle zwei Jahre zu Lasten der GKV durchgeführt werden. Viele gesetzliche Versicherungen haben inzwischen den Beginn auf ein deutlich jüngeres Alter (häufig unter 20 Lebensjahre) gesenkt. Ab welchem Alter Sie die für Sie kostenlose und sinnvolle Vorsorgeuntersuchung des größten Körperorgans in Anspruch nehmen können erfahren Sie über Ihre Krankenkasse bzw. in unserer Praxis.

Während der Untersuchung der gesamten Hautoberfläche kann der Hautfacharzt mittels Auflichtmikroskopie veränderte Stellen genauesten beurteilen. Hierbei handelt es sich um eine individuelle Gesundheitsleistung.

Bei Risiko-Patienten können mittels eines computergestützten Verfahrens digitale Aufnahmen angefertigt, analysiert und auf dynamische Veränderungen im Lauf der Zeit hin objektiv untersucht werden. Hierbei handelt es sich bei gesetzlich krankenversicherten Patienten jedoch um eine individuelle Gesundheitsleistung.